Ein Lebensmittel gilt in der Regel als verkehrsfähig, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden, die Verwendung sicher ist und die Verbraucher durch Kennzeichnung und Aufmachung nicht getäuscht werden.
Als Lebensmittelunternehmer/in unterliegen Sie einer besonderen Sorgfaltspflicht und sind verantwortlich für eine effektive Kontrolle dieser Themen im Rahmen des Compliance Checks, bei dem ich Sie unterstützen kann. Was zu tun ist ergibt sich aus den vielfältigen Regelungen des Lebensmittelrechts in Verbindung mit der Verwaltungspraxis und einschlägigen Urteilen.
Mein Angebot
Prüfung der Rezeptur im Rahmen der Produktentwicklung – qualitativ und quantitativ
Abgleich von Spezifikationen mit normativen Vorgaben
Erarbeitung von Prüfplänen / Beratung zur Auswahl von Methoden
Erläuterung von Analysenergebnissen
Naturwissenschaftliche Beratung zu toxikologischen Fragestellungen
Fragen zu Verpackungsmaterialien
Kooperation mit LebensmittelgutachterInnen nach § 73 LMSVG